Erfolg ist kein Zufall!

FEDERER & PARTNERS Unternehmensberatung im Gesundheitwesen AG

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Wer seinen Arzt selber wählen will, muss künftig rund 1'500 Franken bezahlen.

Dagegen setzt sich die Vereinigung PULSUS zusammen mit...

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Die 2008 von den Zürcher Stimmberechtigten beschlossene neue Regelung, dass künftig kantonsweit in Arztpraxen Medikamente abgegeben werden dürfen, tritt am 1. Mai 2012 in Kraft: Das Bundesgericht hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts
des Kantons Zürich bestätigt und eine Beschwerde von drei Apotheken, die eine mehrjährige Übergangsfrist forderten, abgewiesen.

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Jetzt erst herrscht Klarheit: Der umstrittene Zulassungsstopp läuft Ende Jahr ersatzlos aus.

NZZ am Sonntag, 18. September 2011, Benjamin Tommer


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